Frage von Daniel Röttger:

Sehr geehrter Herr Rohde,

wir sind eine Wählergemeinschaft aus Berlin Prenzlauer Berg.

Wir möchten Ihnen persönlich und als Mitglied der FDP-Fraktion im BT-Ausschuss Arbeit und Soziales folgende Frage stellen:

Wie kann es eigentlich sein, dass Mitbürger auf ihren selbstverdienten Lohn über 40% Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen, und damit teilweise unter das Existenzminimum gedrückt werden.
Und deshalb allein durch die Zahlungspflicht der SV-Beiträge selbst zu Hartz-IV-Berechtigten werden.

Können Sie uns die Logik dieser Systematik erklären? Denken Sie, dass diese Abgaben auf das Existenzminimum mit dem Grundgesetz vereinbar sind?

Der Vizepräsident des Bundestages, Herr Dr. h.c. Wolfgang Thierse hat freundlicherweise unsere Frage als erster beantwortet. Wir würden gerne auch Ihre Antwort auf unserer Homepage www.uwp-berlin.de und www.arm-trotz-arbeit.de für die interessierte Öffentlichkeit zugänglich machen.

Bitte zögern Sie also nicht, unsere zugegebenermaßen nicht ganz einfache Frage zu beantworten.

Vielen Dank

Daniel Röttger

Geschäftsführer der UWP


Antwort von Jörg Rohde:

Sehr geehrter Herr Röttger,

das von Ihnen skizzierte Problem ist der FDP bereits seit langem bekannt. Die Antwort ist das liberale Bürgergeld, das Sie hier im Detail nachlesen können:

http://andreas-pinkwart.org.liberale.de/sitefiles/downloads/433/Abschlb-Buergergeld.pdf

Sie können gerne auf der Homepage Ihrer Wählergemeinschaft dorthin verlinken.

Allerdings wird das Papier derzeit überarbeitet und in Kürze in aktualisierter Form den Gremien der FDP zur erneuten Beschlussfassung vorgelegt. Die aktualisierte Fassung finden Sie dann unter www.fdp.de, anderenfalls sprechen Sie mich bitte gerne per mail oder telefonisch an.

Mit herzlichem Gruss

i.A. Sebastian Brunkow

Pers. Referent MdB Jörg Rohde