Frage von Daniel Röttger:

Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,

wir verfolgen momentan mit großem Interesse die innerparteiliche Diskussion um die Rentenvorschläge des NRW-Ministerpräsidenten Rüttgers. Uns wundert die Vehemenz und Bestimmtheit, mit der in der CDU gegen das Prinzip "Leistung soll sich lohnen" verstoßen wird. Millionen Niedrig- bis Mittelverdiener werden im gesetzlichen Rentenversicherungssystem einen Rentenanspruch unterhalb von Sozialhilfe haben, wenn die Berechnungsformel der Rente nicht um einen Grundrentenfaktor erweitert wird.

Sie wissen ja selbst, dass die Rentenbeiträge auch aus dem Existenzminimum der SV-Pflichtigen erhoben werden - insofern ist es schon paradox, dass die gesetzliche Rente demjenigen Einzahler weniger Rente zahlt, als einem z.B. Selbständigen, der in seinem Leben niemals SV-Beiträge aus seinem Existenzminimum abgeführt hat, aber als Senior auf die Grundsicherung im Alter angewiesen ist.

Sehr geehrte Frau Dr. Merkel, als Unabhängige Wählergemeinschaft UWP werden wir gegen diese Systematik des Sozialversicherungssystems Verfassungsbeschwerde einlegen, da wir besonders durch die Belastung des Existenzminimums mit SV-Beiträgen diverse Grundrechte als verletzt ansehen: www.arm-trotz-arbeit.org

Auf unserer "Verfassungsbeschwerden-Internetseite" dokumentieren wir die Antworten maßgeblicher Vertreter der politischen Parteien, um die verfassungsjuristische Problematik ausreichend zu beleuchten und mit Vertretern der Legislative zu diskutieren.

Wir danken Ihnen vielmals für eine Stellungnahme und verbleiben mit
freundlichen Grüßen

Daniel Röttger
Geschäftsführer der UWP