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Warum? 12 Gründe Kurzfassung
Ausführliche Begründung für die Verfassungsbeschwerde Stichpunktartige Begründung in 12 Punkten für den eiligen Leser


800 Euro Bruttolohn = 800 Euro Nettolohn

(beim Single ohne Kinder)

Das Existenzminimum des Menschen wird vom Grundgesetz ausdrücklich geschützt. Eventuelle Zugriffe der Gesellschaft auf das selbstverdiente Existenzminimum bedürfen somit einer zwingenden Begründung. Die Unabhängige Wählergemeinschaft Pankow UWP wird im Jahr 2008 eine Verfassungsklage anstrengen, da wir durch die Belastung des Existenzminimums mit verpflichtenden Sozialversicherungsabgaben die Artikel 2 GrundGesetz, Artikel 3 GG und Artikel 6 GG als eindeutig verletzt ansehen.

12 Gründe für die Verfassungsbeschwerde der UWP

Art. 2 GG: Allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Person

1. Das Existenzminimum ist die Grundlage eines selbstbestimmten Lebens; wer diese Existenzbasis belastet, nimmt dem Staatsbürger seine grundlegenden persönlichen Freiheiten und Freiheitsrechte.

2. Die Bundesrepublik ist ein sozialer Bundesstaat (Art. 20 GG), der seinen Einwohnern die Sicherung ihrer Existenz in jedem Falle garantiert - auch denjenigen, die nicht in die Sozialen Sicherungssysteme einzahlen. Daraus folgt drittens:

3. Die sozialversicherungsrechtliche Belastung des Existenzminimums (und damit der Eingriff in die Grundlage der freiheitlichen Existenz) wird von den Verfassungsjuristen mit der besonderen Schutzbedürftigkeit der abhängig Beschäftigten begründet. Diese "Schutzbedürftigkeit vor den Unwägbarkeiten des Lebens" besteht aufgrund des Sozialstaatsgebotes des Grundgesetzes (Sozialhilfe als Existenzgarantie) nicht mehr. In Zeiten der nicht-existenzsichernden Almosengewährung (vor Einführung des Grundgesetzes) war die Begründung durchaus stichhaltig.

Damit ist eine zureichende Begründung für den kritischen staatlichen Zugriff auf das Existenzminimum nicht mehr gegeben.

Art. 3 GG: Gleichheit vor dem Gesetz; Diskriminierungsverbote -

4. Nicht-sozialversicherungspflichtige Bürger müssen zur Finanzierung des Gemeinwesens ausschließlich Steuern entrichten. Das Steuersystem schont das Existenzminimum aller Familienmitglieder, beginnt mit einer 15%igen Eingangsbelastung und hat 42% als Höchstsatz. Das "solidarische" Sozialversicherungssytem belastet bereits den ersten selbstverdienten Euro mit dem Höchstabgabensatz von über 40% und schont kein (Familien)-existenzminimum. Die Sozialstaatsgarantie gilt für SV-Pflichtige wie für Nur-Steuerpflichtige gleichermaßen.

5. Die Sozialversicherungsabgaben haben derzeit eine Höhe, die dem Spitzensteuersatz entspricht. Auf kleinste Einkommen werden teilweise höhere Zwangsabgaben erhoben als auf die höchsten Einkommen.

Art. 6 GG: Schutz der Familie

6. Die Lasten zur Finanzierung des Sozialstaats werden innerhalb der Gesellschaft systematisch von den unteren und mittleren Einkommensbeziehern getragen. Teilweise mit der Folge, dass die Sozialversicherungspflichtigen selbst verarmen. Je größer die Kinderzahl, umso verarmender müssen die fehlenden Grundfreibeträge im Sozialversicherungssystem wirken.

7. Verfassungsrechtlich ist es nicht haltbar, den Bürger und seine Familie durch Beitragspflichten auf Erwerbsarbeit in die Abhängigkeit von staatlichen Transferzahlungen zu versetzen. Familien mit anderen Einkommen als aus abhängiger Erwerbsarbeit sind von dieser 40%igen Belastung der Existenz (im Sinne einer Kopfsteuer) ausgenommen.

Diese verfassungsrechtlich strittigen Punkte resultieren zusätzlich in einigen für die Bundesrepublik ernsten ökonomischen Nachteilen:

8. Ökonomisch ist es unsinnig, das Existenzminimum mit "Sozial"-Beiträgen zu belasten, da dies zu einer Aufblähung der Sozialbürokratie führt. SV-Zahler werden durch die SV-Beiträge systematisch verarmt, um dann in der Hartz-IV Tretmühle zum Spielball von Bürokratie und damit verbundener Zwangsarbeitsgesetzgebung zu werden.

9. Der existenzsichernde Gesamtlohn (Nettolohn + Arbeitnehmerbeiträge + Arbeitgeberbeiträge + direkte Steuern) bestimmt die Konkurrenzfähigkeit gering entlohnter Arbeit auf dem globalisierten Arbeitsmarkt. Bei einem realen Nettolohn von 800 Euro ergibt sich in Deutschland ein Arbeitgeberbrutto (reale Kosten für den Arbeitgeber), das 1300 Euro weit übersteigt.

10. Der existenzsichernde Gesamtlohn (Arbeitgeberbrutto) wird durch die Belastung mit Sozialversicherungsbeiträgen zu Ungunsten der Gesamtwirtschaft erhöht, so dass für viele Arbeitgeber die Verlagerung niedrigqualifizierter Arbeitsverhältnisse aus Deutschland die einzige betriebswirtschaftliche Perspektive darstellt. Dies kostet in Deutschland hunderttausende von Arbeitsplätzen.

11. Es gibt viele legale und illegale Möglichkeiten, die Sozialversicherungs-Kopfsteuer zu umgehen: Mini-Jobs, Midi-Jobs, Ich-AGs, Leiharbeit, Schwarzarbeit und Scheinselbständigkeit sind volkswirtschaftlich schädlich - wegen der Belastung des Existenzminimums mit Sozialbeiträgen aber betriebswirtschaftlich oft viel günstiger als "Normalarbeitsverhältnisse" - und daher extrem weit verbreitet.

12. Bei Erfolg der Verfassungsbeschwerde profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen von höheren Nettolöhnen, geringeren Lohnnebenkosten und niedrigen Beschäftigungshürden. Dies würde die deutsche Binnennachfrage deutlich erhöhen und den Abfluss von über 200 Milliarden Euro/Jahr aus der deutschen Volkswirtschaft begrenzen helfen.

Darum muss für alle Bundesbürger gelten:

800 Euro Bruttolohn = 800 Euro Nettolohn - für den Single

2400 Euro Bruttolohn = 2400 Euro Nettolohn - für eine fünfköpfige Familie

UWP, Oktober 2008


Riester-Rente:
Sparen fürs Sozialamt:
ARD-Monitor: Arm trotz Riester: Sparen fürs Sozialamt
Subventionen für Versicherungskonzerne:
ARD Monitor, Mai 2008
Ist Vollbeschäftigung möglich?
Spiegel-online:
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Arm trotz Arbeit
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Kassenpatienten
Spiegel-online:
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Mindestlohn
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ARD-Monitor Beitrag:
Sendung vom Mai 2007
soziale Gerechtigkeit
Spiegel-online:
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Sendung im Deutschlandfunk vom 20.01.2008:
Beitrag 32,
Thema Leistungsgerechtigkeit: Essay und Diskurs